Ausbildung

Jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau müssen eine Feuerwehrgrundausbildung absolvieren, diese Grundausbildung (GAL) ist Pflicht.
Weiter gehört zu dem Konzept der Ausbildung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Ausbildungsdienst der i.a.R., welcher alle 14 Tage stattfindet, und die Aus- und Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule.

GAL Die GAL setzt sich aus Teil 1 und 2 zusammen in beiden Teilen wird aufeinander aufbauend im Lauf eines Jahres das Feuerwehrgrundwissen im Brandschutz, im Rettungsdienst und in der technischen Gefahrenabwehr vermittelt. Der Teil 1 wird von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr und der Teil 2 von der Berufsfeuerwehr geprüft.

Ausbildung in der Wehr Innerhalb der Wehr werden über das Jahr auf den 14 tägig stattfindenden Ausbildungsdiensten die Kernbereiche Brandschutz, Rettungsdienst und technische Hilfeleistung vertieft. Das wird in praktischen Einsatzübungen z.B. mit Rauchbildung durch ein Nebelgerät und in theoretischen Unterricht geleistet. Hier ist die Möglichkeit gegeben durch besondere Inhalte wie Neuerungen im Bereich Sprechfunk, oder Erfahrungen in einem besonderen Einsatz einbringen und ausbilden.

Feuerwehrschule An der Landesfeuerwehrschule werden Lehrgänge angeboten, die einzelnen Kameraden-innen, bzw. dem Wehrführer die Möglichkeit geben, gezielt auszubilden. Zum Truppführer, Gruppenführer, Fahrer und Maschinist von Einsatzfahrzeugen, Sanitäter, Sprechfunker, … Sowie Sonderlehrgänge: Einweisung in die Absturzsicherung, Ausbildung zum Führer von Motorkettensägen, ….